Allgemeine Mietbedingungen

1: Vertragsabschluss Der Mietvertrag über das Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn der Mietvertrag dem Mieter zugegangen ist. Der Mietvertrag wird dem Mieter sofort nach mündlicher oder schriftlicher Zusage elektronisch zugesendet. Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2: Mietpreis Im Mietpreis sind die verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) enthalten. Ebenso ist grundsätzlich die Endreinigung in dem im Mietvertrag aufgeführten Gesamtpreis enthalten.

3: Zahlungsfristen Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des  Mietpreises ist mit Abschluss des Mietvertrages fällig. Der auf dem Mietvertrag ausgewiesene Anzahlungsbetrag ist sofort zu begleichen und muß spätestens innerhalb von 5 Tagen auf dem Konto des Vermieters verbucht sein.  Sollte der Zahlungseingang nicht rechtzeitig erfolgen, ist der Vermieter berechtigt, die Buchung zu stornieren. Die Restzahlung einschl. der Kaution ist 14 Tage vor der Anreise fällig. Sollte die Anreise in weniger als 60 Tagen stattfinden, ist der Gesamtbetrag inkl. Endreinigung sofort fällig, ebenso wenn der Gesamtmietpreis inkl. Endreinigung unter Euro 350,- liegt.

4: Kaution  Die Kaution in Höhe von Euro 75,- zahlt der Mieter dem Vermieter als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Die Kaution ist im Mietvertrag separat aufgeführt, sofern Sie vom Vermieter gefordert wird.

Nicht vom Mieter verursachte, bereits vorhandene Schäden sind dem Gästeservice sofort zu melden. Die vom Mieter gezahlte Kaution ist nicht verzinslich und wird innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses verrechnet – bzw. dem Mieter erstattet.

5. Mietdauer/Inventarliste Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:30 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 17:00 Uhr erfolgen, hat der Mieter sich unter den im Mietvertrag aufgeführten Kontaktdaten mit dem Gästeservice in Verbindung zu setzen, um einen Code für den Schlüsseltresor zu erfragen. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Gästeservice mitzuteilen. Ebenso, wenn sich bei Anreise Schäden am/im Haus, Inventar etc. befinden.

Am Abreisetag hat der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand an den Gästeservice übergeben. Der Mieter hat vor dem Check-out noch folgende Arbeiten zu erledigen: Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer. Ggfs. Entfernung von Tierhaaren.

6. Rücktritt durch den Mieter Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in nachfolgender Höhe zu leisten.

Rücktritt bis zum 60. Tag vor Beginn der Mietzeit: 30 % des Mietpreises,  späterer Rücktritt:  80 % des Mietpreises, ohne Stornierung – bzw. bei Nichterscheinen 100 % des Mietpreises.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter gegenüber als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter ist befugt, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten. Die dadurch evtl. entstandenen Mehreinnahmen sind nicht auf Stornogebühren des ehemaligen Mieters anrechenbar.

Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen!

7: Kündigung durch den Vermieter Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger einmaliger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung u. Kaution) nicht fristgerecht leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

8: Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

9: Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Inventar, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen  Begleitpersonen schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder dem Gästeservice anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder den Gästeservice über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

10.Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß §536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmungen, etc.)

11. Tierhaltung Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

12: Änderungen des Vertrages Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform

13: Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, sowie Lärm und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu unterlassen.

14: besondere Vereinbarungen

15: Rechtswahl und Gerichtsstand Es findet deutsches Recht Anwendung.  Der Wohnsitz des Vermieters wird als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.